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Praxis 1

Erstkontakt und Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Erstgespräch. Falls ich telefonisch gerade nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und ihre Telefonnummer, ich rufe Sie ehestmöglich 
zurück. Gerne können Sie auch per Kontaktformular mit mir in Verbindung treten.

Erstgespräch
Bei diesem ersten Treffen haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise näher kennenzulernen. Wir sprechen darüber, welches Thema Sie im Moment besonders bewegt und entscheiden gemeinsam, wie wir miteinander arbeiten und neue Perspektiven entwickeln möchten. Ebenso klären wir die finanziellen Rahmenbedingungen sowie der Ablauf der Behandlung.

Häufigkeit

Die Häufigkeit der Termine in der psychologischen Beratung und Behandlung ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren (wie z.B. dem Thema, der Dringlichkeit, dem Leidensdruck, etc.) ab. Manche Themen können in einem einzigen oder einigen wenigen Terminen besprochen werden, andere Themen werden wiederum regelmäßige Termine über einen längeren Zeitraum erfordern.

Verschwiegenheit

Sie finden bei mir einen geschützten und sicheren Ort für alle Ihre Anliegen. Die Verschwiegenheit ist für Klinische Psychologinnen und Gesundheitspsychologinnen gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 besonders streng geregelt und gesetzlich verpflichtend festgelegt. 

Zahlungsmodalitäten

Eine Einheit klinisch-psychologischer Beratung bzw. Behandlung (à 50 Minuten) kostet EUR 95,- (Stand 1.3.2023). Ich ersuche Sie das Honorar beim ersten Termin in bar und bei den Folgeterminen jeweils mittels Überweisung zu begleichen. 

Seit 1.1.2024 gibt es für klinisch-psychologische Behandlung einen Zuschuss der österreichischen Krankenkassen (wobei die Höhe des Zuschusses pro Einheit derzeit (Stand April 2024) je nach Sozialversicherung zwischen ca. 33,70,-€ und 46,60,-€ liegt). Einreichbar sind bis zu zehn Behandlungseinheiten, bei Bedarf ist auch ein Antrag für weitere Einheiten möglich. 
Voraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung bzw. Befindungsstörung (wie z.B. Depression oder Ängste nach einer vorangegangenen Erkrankung). Zusätzlich benötigen Sie zum Einreichen die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung. Weitere Informationen sowie Formulare über den Zuschuss erhalten Sie gerne in unserem ersten Gespräch.  

Absageregelung

Sollten Sie verhindert sein, so ist eine kostenfreie Stornierung bzw. Verschiebung der Einheit bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Anruf, E-Mail oder Nachricht möglich. Bei Nichteinhalten der Absageregelung wird die gesamte Einheit in Rechnung gestellt.

 

      Sie haben noch eine Frage?  Ich antworte Ihnen sehr gerne so rasch wie möglich! 

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