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Erstkontakt und Terminvereinbarung
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei mir für einen Termin für ein Erstgespräch. Falls ich telefonisch gerade nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und ihre Telefonnummer, Rückmeldung bekommen Sie innerhalb von maximal drei Werktagen. Gerne können Sie auch per Kontaktformular mit mir in Verbindung treten.

Erstgespräch
Auf die erste Stunde müssen Sie sich nicht vorbereiten, Sie erzählen mir von Ihrer aktuellen Situation und lernen dabei mich und meine Arbeitsweise näher kennen. Wir sprechen darüber, welches Thema Sie im Moment besonders bewegt bzw. belastet. Nach dem ersten Gespräch können Sie in Ruhe zu Hause entscheiden, ob Sie wiederkommen möchten.

Häufigkeit

Die Häufigkeit der Termine in der psychologischen Beratung und Behandlung ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren (wie z.B. dem Thema, der Dringlichkeit, dem Leidensdruck, etc.) ab. Manche Themen können in einem einzigen oder einigen wenigen Terminen besprochen werden, andere Themen werden wiederum regelmäßige Termine über einen längeren Zeitraum erfordern.

Verschwiegenheit

Sie finden bei mir einen geschützten und sicheren Ort für alle Ihre Anliegen. Die Verschwiegenheit ist für Klinische Psychologinnen und Gesundheitspsychologinnen gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 besonders streng geregelt und gesetzlich verpflichtend festgelegt. 

Zahlungsmodalitäten

Das unverbindliche Erstgespräch sowie jedes weitere Folgegespräch kostet EUR 110,- (Dauer 50 Minuten, Stand 1. September 2025) 
Ich ersuche Sie das Honorar beim ersten Termin in bar und bei den Folgeterminen jeweils mittels Überweisung zu begleichen. 

Seit 1.1.2024 gibt es für klinisch-psychologische Behandlung einen Zuschuss der österreichischen Krankenkassen (wobei die Höhe des Zuschusses pro Einheit je nach Sozialversicherung zwischen ca. 33,70,-€ und 46,60,-€ liegt). Einreichbar sind bis zu zehn Behandlungseinheiten, bei Bedarf ist auch ein Antrag für weitere Einheiten möglich. 
Voraussetzung für den Zuschuss ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung bzw. Befindungsstörung (wie z.B. Depression oder Ängste nach einer vorangegangenen z.B. Krebserkrankung). Zusätzlich benötigen Sie zum Einreichen die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung. Weitere Informationen sowie Formulare über den Zuschuss erhalten Sie gerne in unserem ersten Gespräch.  

Absageregelung

Sollten Sie verhindert sein, so ist eine kostenfreie Stornierung bzw. Verschiebung der Einheit bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Anruf, E-Mail oder Nachricht möglich. Bei Nichteinhalten der Absageregelung wird die gesamte Einheit in Rechnung gestellt.

 

Sie haben noch eine Frage?  
Ich antworte Ihnen sehr gerne so rasch wie möglich! 

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